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Rund um den neuen Datenschutz - die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Grundsätzliches zum neuen Datenschutz 


Bereits seit dem 24. Mai 2016 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO). Bis zum 25. Mai 2018 haben Unternehmen Zeit, interne Prozesse und den Außenauftritt an diese Anforderungen anzupassen. Ab diesem Stichtag muss die DSGVO angewendet werden – und wer das nicht tut, riskiert Strafen und Bußgelder.


Dabei gilt die DSGVO für alle, die persönliche Daten speichern:



§ 2 (1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.



Dabei gibt es praktisch keine Ausnahme!


Ausführliche Informationen zur DSGVO und den vielfältigen Anforderungen an Unternehmen finden Sie bei unserem Partner, der astendo GmbH, auf den Seiten zum Thema Datenschutz. 


Viele Verstöße gegen die neuen Regeln zur DSGVO sind von Außen leicht erkennbar, zum einen über die Webseite eines Unternehmens, zum zweiten über die E-Mail Kommunikation.


Daher besteht unmittelbarer Handlungsbedarf für alle Betreiber einer Internetsite.


Maßnahmen für die Betreiber von Webseiten:


In der Regel sind folgende Maßnahmen notwendig (zu den Hintergründen verweisen wir auf die astendo DSGVO-Seiten).



  • Aktualiserung von Impressum- und Datenschutzseiten.

  • Erstellung einer Informationsseite gemäß § 13 und § 14 bzgl. der Speicherung personenbezogener Daten (analog zu dieser Seite bei uns).

  • Ergänzung eventuell vorhandener Formulare (Kontakt-, Bestell- oder sonstiger Anfrageformulare) um die explizite Genehmigung zur Speicherung der personenbezogenen Daten für den Zweck der mit dem Formular verfolgt wird.

  • Ergänzung von Formular-Bestätigungsseiten, -Bestätigungsmails usw. um Informationen zu Speicherung der personenbezogenen Daten (mit Link auf die Informationsseite) sowie mit vollständigen Links und Hinweisen  zu den Seiten Impressum, Datenschutz sowie allen Rechten der Betroffenen (deren Daten gespeichert werden).

  • Aktualisierung und Ergänzung von E-Mail Signaturen (auch die von Abwesenheitsbenachrichtigungen) um alle relevanten Unternehmensinformationen sowie der Informationen zur Speicherung von personenbezogenen Daten (analog zu oben) und zu den Betroffenenrechten.

  • Optional separate Abfrage einer Genehmigung zur Speicherung der personenbezogenen Daten, die über den ursprünglichen Zweck der Datenspeicherung hinaus geht.

  • Umstellung der Website auf verschlüsselte Datenübertragung (https:// mit entsprechendem SSL-Zertifikat) - Pflicht für alle Webseiten mit Formularen - sehr empfehlenswert auch für alle anderen Seiten da die Google-Suche dies positiv bewertet).

  • Indirekt die Pflicht, jeweils die neueste Software insbesondere für den Betrieb der Website zu nutzen, insbesondere dann, wenn die aktuelle Version Verbesserungen bzgl. der Sicherheit der Homepage liefert.

  • Abschluss eines "Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung" mit uns als Ihrem Hoster. Pflicht falls über Formulare personenbezogene Daten auf Ihrer Webseite abgefragt werden, aber auch sonst empfehlenswert.

 
 
 
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