Bereits seit dem 24. Mai 2016 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO). Bis zum 25. Mai 2018 haben Unternehmen Zeit, interne Prozesse und den Außenauftritt an diese Anforderungen anzupassen. Ab diesem Stichtag muss die DSGVO angewendet werden – und wer das nicht tut, riskiert Strafen und Bußgelder.
Dabei gilt die DSGVO für alle, die persönliche Daten speichern:
§ 2 (1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
Dabei gibt es praktisch keine Ausnahme!
Ausführliche Informationen zur DSGVO und den vielfältigen Anforderungen an Unternehmen finden Sie bei unserem Partner, der astendo GmbH, auf den Seiten zum Thema Datenschutz.
Viele Verstöße gegen die neuen Regeln zur DSGVO sind von Außen leicht erkennbar, zum einen über die Webseite eines Unternehmens, zum zweiten über die E-Mail Kommunikation.
Daher besteht unmittelbarer Handlungsbedarf für alle Betreiber einer Internetsite.
Maßnahmen für die Betreiber von Webseiten:
In der Regel sind folgende Maßnahmen notwendig (zu den Hintergründen verweisen wir auf die astendo DSGVO-Seiten).