15.1.2007
Wie heise online >> meldet, haftet nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln >>, der Eigentümer eines Computers für darüber durch Dritte im Internet veröffentlichte Diffamierungen (Az. 28 O 364/06).
Im July 2006 wurden unter dem Namen des Beklagten im Forum eines Internetportals diffamierende Äußerungen gegen einen anderen Nutzer des Forums eingestellt.
Der Beklagte hatte in Abrede gestellt, Verfasser der Diffamierungen gewesen zu sein: Der Sohn habe sich mittels des im Computer gespeicherten Passwortes Zugang zum Forum verschafft und dort unter dem Namen des Beklagten veröffentlicht.
Nach Ansicht der Richter ist der Beklagte für die Äußerungen des Sohnes nach den Störerhaftung verantwortlich.
Nach Ansicht des Gerichtes stelle sich die Speicherung von Nutzername und Passwort (des Forums) auf dem Computer als
willentlicher Beitrag dar, durch den der Beklagte an den von seinem Sohn
begangenen Rechtsverletzungen mitgewirkt habe. Der Beklagte könne sich auch nicht
darauf berufen, dass er keine Anhaltspunkte dafür gehabt habe, dass seine Kinder
den Account missbräuchlich verwenden würden. Dieses Risiko hätte sich durch
einfachste Sicherheitsvorkehrungen zuverlässig ausschließen lassen. Indem der
Verfügungsbeklagte insoweit untätig blieb, habe er billigend in Kauf genommen,
dass unter seinem Namen Rechtsverletzungen begangen wurden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es liegt derzeit dem OLG Köln vor.
Wenn sich diese Rechtssprechung bestätigt, müssen Computer noch mehr als bisher gesichert werden. Auf jeden Fall würden damit die Sicherung des Computers über Benutzername und Passwort notwendig. Eventuell müssen die Nutzerdaten jedoch auch verschlüsselt werden, da Sie sich sonst (wenigstens durch computerbegeisterte Kinder die oft mehr vom Computer verstehen als ihre Eltern) mit ein paar Tricks die notwendigen Daten jederzeit auslesen lassen.