14.2.2007
heise online >> berichtet von dem Verfahren, bei dem der Heise Zeitschriften Verlag als Kläger gegen einen Nutzer aufgetreten war, der wiederholt gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hatte und daraufhin dauerhaft vom Forum ausgeschlossen worden war.
Der Nutzer hatte sich trotz des Verbotes, zum Teil unter Angabe von falschen Personendaten, immer wieder angemeldet.
Nach Ansicht des Gerichts wird bei der Anmeldung zu einem Internetforum ein
Vertrag geschlossen. Dieser verpflichte den Nutzer unter anderem zur Einhaltung
bestimmter Regeln, da der Betreiber durch die Postings der Teilnehmer "nicht
unerheblichen Haftungsrisiken" ausgesetzt sei. Hieraus ergebe sich auch ein
virtuelles Hausrecht des Anbieters, dem die Befugnis zustehe, Beiträge zu
löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.
Diesen Vertrag habe der Verlag wirksam gekündigt. Ein weiteres Festhalten an der
Vereinbarung sei nicht zumutbar gewesen, da der Nutzer gegen seine
Vertragspflichten verstoßen und damit die Interessen des Verlags verletzt habe.
So liege in der Angabe eines falschen Namens bei der Anmeldung eine vorsätzliche
Täuschung, die bereits für sich allein genommen geeignet sei, das
Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien zu zerstören. Zudem hatte der
Beklagte auch mehrfach E-Mails geschrieben, in denen er sich über den Verlag
belustigt und weitere Vertragsverletzungen angekündigt hatte.
Damit wurde die Existenz des virtuellen Hausrechts vom LG München bestätigt. Die Anmeldung in einem Forum wurde hier als Vertrag interpretiert, der sich an den Nutzungsdebingungen des Forums orientiert. Damit wird es für Forenbetreiber künftig einfacher, zumindestens namentlich bekannte Nutzer von der weiteren Teilnahme an foren auszuschließen.