24.1.2007
Wie heise online >> berichtet, gelten seit Jahresanfang 2007 neue Anforderungen an die Korrespondenz per E-Mail. Diese gesetzlichen Vorgaben zwingen Unternehmen dazu, die bisher nur in Geschäftsbriefen zu findenden Angaben auch in ihren geschäftlichen E-Mails zu machen. Bei Verstoß drohen Zwangsgelder in erheblichen Umfang sowie Abmahnungen durch Konkurrenzunternehmen!
Das Gesetz über elektronische Handelsregister und
Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister >> (PDF-Datei) vom 10. November
2006 hat hier - recht unbemerkt - neue Fakten geschaffen.
Aus dem geänderten Wortlaut der Paragraphen 37a im Handelsgesetzbuch >>, 80 Abs. 1 S. 1 im Aktiengesetz >> sowie 35a Abs. 1 S. 1 im GmbH-Gesetz >> ergibt sich, dass ein Gewerbetreibender seinem Gegenüber in Geschäftsbriefen bestimmte Mindestinformationen (z.B. genaue Bezeichnung der Firma, Ort der Firma, Handelsregisternummer, Handelsgericht für Unternehmen, die unter die Regeln des Handelsgesetzbuches fallen) mitzuteilen hat.
Davon betroffen ist der gesamte externe Geschäftsverkehr - jegliche schriftliche Mitteilung nach außen, unabhängig vom verwendeten Medium (also auch E-Mail) und unabhängig davon, wie viele Empfänger das Schreiben hat. Dies betrifft insbesondere Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen. Eine angehängte elektronische Visitenkarte reicht nicht aus, da nicht jeder der Empfänger diese auch öffnen kann.
Ausnahmen gibt es nur (entsprechend den jeweils zweiten Absätzen der obigen Vorschriften) bei Mitteilungen und Berichten, die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung als "ausgefüllte Formulare" (ausdrücklich nicht jedoch Bestellscheine) ausgetauscht werden.
Darüber hinaus hat jeder Geschäftsmann die Vorgaben zu beachten, die jeweils für seine Rechtsform gelten. Einer GmbH droht andernfalls ein Zwangsgeld von bis zu 5000 Euro. Für alle Firmen kommt die Gefahr von Abmahnungen hinzu, da ein Wettbewerber fehlende Angaben als unlauteren Wettbewerbsvorteil geltend machen kann.
Mit anderen Worten, die nächste Abmahnwelle wird ein Tzunami!!!
Es lebe die E-Mail-Signatur, die jetzt länger wird als 90% meiner E-Mails