21.10.2005
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin am 21. Oktober 2005 sind die "Verwaltungsvorschriften zur Schaffung Barrierefreier Informationstechnik (VVBIT)" in Kraft getreten.
Demnach müssen alle Internetauftritte und -angebote, die nach Inkrafttreten neu gestaltet oder in wesentlichem Umfang verändert werden, sofort den Anforderungen genügen.
Für bestehende Angebote besteht eine Umstellungfrist bis zum 31. Dezember 2006, es sei denn, die Umstellung bedeutet nachweislich einen unverhältnismäßigen Aufwand. In diesem Fall ist eine Umstellung spätestens bei einer Neugestaltung vorzunehmen.
Die bei der Gestaltung der Webinhalte anzuwendenden Regelungen richten sich nach § 3 der Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung vom 24. Mai 2004 >>. Die in den dortigen Anlagen >> definierten Anforderungen und Prioritäten entsprechen den Vorgaben des w3c >> aus dem Jahre 1999 und verlangen eine Erfüllung aller drei Prioritätsstufen.
Was lange währt, wird nicht immer gut. Die landeseigenen Gesellschaften werden nicht in die Pflicht genommen und selbst bei den direkten Angeboten der Verwaltung stehen die Umsetzungsfristen unter dem schwammigen Gebot der Verhältnisgemäßigkeit. Wiedereinmal verschenkt Berlin eine Chance alte Zöpfe abzuschneiden und moderne, leicht wartbare Informationssysteme einzuführen.