22.1.2009
In drei lange erwarteten Entscheidungen hat sich der BGH >> heute mit möglichen Rechtsverletzungen bei der Verwendung fremder Marken als Schlüsselwörter in Google Adword Kampagnen befasst.
Dabei wurden zwei Entscheidungen getroffen und dabei jeweils eine Rechtsverletzung verneint, eine dritte Entscheidung wurde an den Europäischen Gerichtshof >> abgegeben.
Unstrittig ist mittlerweile, dass die Verwendung fremder Marken in den Metatags einer Seite rechtswidrig ist. Aber gilt die auch für die Schlüsselwörter einer Adwords-Kampagne?
Im ersten Fall ging es um einen beschreibenden Markennamen. "pcb" war von einem Wettbewerber als Marke angemeldet. Dieses Kürzel dient in Fachkreisen als Kürzel für "printed circuit board". Ein Mitbewerber verwendete dieses Kürzel als Schlüsselwort in einer AdWords Kampagne und siegte jetzt vor dem BGH.
Im zweiten Fall stritten die Prozessgegner um die Verwendung eines Teils des Firmennamens. In der Adword Kampagne war dieser als Schlüsselwort verwendet worden. Der BGH verneienten eine Rechsverletzung, da sie keine Verwechselungsgefahr sahen. Der typische Internetnutzer erwarte nicht, dass die im besonders ausgezeichneten Anzeigenblock erscheinende Anzeige vom Kläger stamme.
Den dritten Fall hat der BGH an den EuGH abgegeben, da die etreffenden Bestimmungen des deutschen Markenrechts auf harmonisertem europäischen Recht beruhen. Dabei ging es um den Markennamen "bananabay". Ein Mitbewerber hatte nun genau diese Bezeichnung als (für den Google-Nutzer unsichtbares) Schlüsselwort für seine eigene Kampangne genutzt.
Darf also Porsche das Schlüsselwort "BMW" in seinen Awords Kampagnen verwenden?
In Teilbereichen ist jetzt also Klarheit geschaffen worden. In vielen Bereichen bleibt die Rechtsunsicherheit aber bestehen, da der BGH hier noch nicht letztinstanzlich geurteilt hat. Unterschiedliche Gerichte entscheiden zudem häufig unterschiedlich, der "fliegende Gerichtsstand" (Wahl des Gerichtsstandes durch den Kläger) erlaubt dem Kläger, den Ausgang des Verfahrens maßgeblich zu beeinflussen.
Auch von Google angebotene technische Einstellmöglichkeiten bei den AdWord Kampagnen wie etwa "weitgehend passende Keywords" machen die Angelegenheit nicht transparenter.
Es bleibt also spannend, und die Empfehlung, AdWords-Kampagnen den Fachleuten zu überlassen.