19.2.2007
Laut $13 des Telemediengesetzes gilt: "(1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art,
Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten ... in allgemein verständlicher Form zu unterrichten".
Da praktisch alle Webserver den Zugriff auf Webseiten und hinterlegte Dateien (Bilder usw.) unter Speicherung der IP-Adresse des abrufenden Rechners protokollieren - und die IP-Adresse als personenbezogene Daten gilt - trifft die Verpflichtung zu einer Datenschutzerklärung alle Betreiber von Internetseiten.
Wie der Experte RA Jens Liesegang in einem Beitrag für Lübeck Online >> schreibt: "Wörtlich genommen müsste der Nutzer einer gewerblichen
Webseite beim ersten Aufruf auf die Datenschutzerklärung hingewiesen werden. Es
wird wohl allerdings ausreichend sein, einen entsprechenden aussagekräftigen
Link auf die Belehrung in der Fusszeile anzubringen. Spätestens jedoch, wenn ein
Bestellvorgang gestartet wird, bei dem der Nutzer seine persönlichen Daten
eingibt, muss die Belehrung deutlich eingeblendet werden. Der Vorgang darf erst
dann fortgesetzt werden können, wenn der Nutzer die Belehrung akzeptiert hat.
Die Zustimmung muss nachprüfbar gespeicht werden."
Dies betrifft aber nicht nur Bestellformulare, sondern auch die oft
eingesetzten Kontaktformulare, Newsletteranmeldungen usw., da auch hier
personenbezogene Daten wie Name oder E-Mail-Adresse abgefragt werden.
Der Jurist Patrick Breyer stellt gegenüber Heise-Online >> ferner klar, dass sich die Verpflichtung zur Information der Seitenbesucher auf "jede
natürliche oder juristische Person" beziehe, "die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung
vermittelt". Eingeschlossen seien somit auch private oder nicht-kommerzielle
Angebote wie Weblogs.
Die Experten befürchten eine neue Abmahnwelle. So erklärt RA Jens Liesegang: "Es ist zu erwarten, dass die nicht ordnungsgemäße Belehrung über den Datenschutz zu einer Welle von Abmahnungen führen wird, da dies einen Wettbewerbsverstoß darstellt."